Windkraftanlagen

in Plettenberg

11.06.2024

Kreis erteilt die Genehmigung zum Bau von 5 Windrädern auf der Hohen Molmert

Schattenwurf Vestast V162-7,2

Schattenwurf Vestast V172-7,2

15.03.2023

Es geht wieder los!

 

Windräder auf der Hohen Molmert

Stadtrat delegiert die steuernde Planung an den Märkischen Kreis

Beschlussvorlage

Anhang zur Beschlussvorlage

 

 

Die geplanten Windräder erzeugen erheblichen Lärm. Die überschlägige Berechnung der Ausbreitung der Schall-Emissionen sind hier dargestellt:

 

Windräder = Insektenkiller

Modellanalyse liefert Hinweise auf große Verluste von Fluginsekten in Windparks

komplette Studie

Literaturverzeichnis

Das Ende der Planung:

Ratssitzung am 30.01.2018

 

 

Auszug aus der Niederschrift des Ratsbeschlusses

 

Die Dringlichkeitsentscheidung

Die Firma PNE Wind AG stellte am 3. August 2017 einen Antrag beim Märkischen Kreis auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von fünf Windenergieanlagen am Standort Plettenberg.

Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von fünf Windenergieanlagen vom Typ Vestas V126 3.45/3.6 MW mit einer Gesamthöhe von 212m. Die Standorte befinden sich im Bereich Hohe Molmert bzw. im Bereich der Wüstung Höh.

Lückenpresse zur Ratssitzung am 21.03.2017

zum Zeitungsbericht der „überparteilichen Tageszeitung“ vom 25.03.2017 über die Diskussion zur Windkraft „Nicht hinter Gutachten & Kanzleien verstecken“

Zur vollständigen Berichterstattung sollte nachstehendes nicht unterschlagen werden:

Herr Lützenkirchen äußerte sich in der Einwohnerfragestunde wie folgt:

Die Sachdarstellung zum Verfahrensstand der 6. Änderung des FNP zur Darstellung von Konzentrationszonen für WEA enthält einige gravierende sachliche und auch juristische Fehler!

Zum Beispiel:

Unter Punkt 2 a) wird bewertet, " dass der Märkische Kreis die entsprechende FNP-Darstellung von 2006 im Wege der kommunalaufsichtlichen Prüfung für unwirksam erklären könnte“. Dies ist nachweislich falsch, da der MK keine Normverwerfungskompetenz hat und deshalb eine solche Erklärung nicht abgeben kann.

Ebenso kann der MK das versagte gemeindliche Einvernehmen nicht ersetzen. Insofern ist auch die Darstellung unter Punkt 4 a) auf die Frage von Herrn Hellwig falsch.

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

  • Warum will die Stadt Plettenberg die Rechtswirksamkeit ihres eigenen FNP von 2006 hinsichtlich der dort ausgewiesenen Vorrangzonen für WEA anzweifeln und das als Begründung für das laufende Änderungsverfahren angeben?
  • Warum wollen Sie nicht mit der Fortführung des Änderungsverfahrens warten, bis der neue Regionalplan zumindest im Entwurf vorliegt und damit mögliche Änderungen des Regionalrates berücksichtigen, sondern jetzt dem Druck von PNE nachgeben und deren finanzielle Interessen über die Bürgerinteressen stellen ?

Es entspann sich eine lebhafte Diskussion. Klare Antworten wurden aber nicht gegeben.

 

Zukünftige Ansicht des Lennetales:

Im Tal: "Aufwertung der Lenneschiene", "Regionale"

Auf den Bergen: Industrieanlagen

Stimmen Sie dagegen!

hier

 

 

Der Landschaftsbeirat empfiehlt, statt auf der „Hohen Molmert“, die Windräder im Gebiet „Lenne-West“ aufstellen zu lassen.

Das Gebiet soll sogar noch vergrößert werden!

 

Es wird eine erhebliche Lärmbelastung des Lennetals geben!

Die Nachtruhe der Bewohner innerhalb der Kreise ist dann erheblich gestört!

 

Windräder stören Menschen in Dingeringhausen

Das zuküftige Landschaftsbild Plettenbergs

Wollen wir das wirklich ?

ePaper
Windräder - Faktenchek

• Wieviel Energie von einem Windrad erzeugt wird.
• Kann Energie sinnvoll gespeichert werden?
• Gefährden Windkraftanlagen die Gesundheit?
• Windräder sollen auch im Wald errichtet werden!
• Keine Einsparung von CO2

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16.05.2016

Wildkatzen in Plettenberg

Freude über Entdeckung und Ignoranz für den Fortbestand

 

Die Wildkatze war noch im 19. Jahrhundert in Nordrhein-Westfalen in den bergigen Regionen flächig verbreitet. Nach einem starken Bestandsrückgang im 20. Jahrhundert hat sie in den letzten Jahren große Areale und Lebensräume wiederbesiedelt. Hauptverbreitungsgebiete sind die Eifelregion, das Sauerland, die Egge und das Oberwälder Bergland im Kreis Höxter.

Auch in Plettenberg wurde die Wildkatze entdeckt! hier

 

Die Wildkatze gilt als ein hochsensibler Zeiger für naturnahe, ungestörte, nicht zerschnittene und waldreiche Landschaften. Sicher ist jedoch, dass die Wildkatze  fast ausschließlich nach Gehör jagt und  ihr Sicherheitsgefühl  von der Möglichkeit Gefahrenquellen zu hören stark abhängig ist.

Daher ist davon auszugehen, dass WEA einen Wildkatzenlebensraum negativ beeinträchtigen.

 

Die Landesregierung, die die Ansiedlung der Wildkatzen zusammen mit Naturschutzgruppen fördert und befürwortet, behauptet gleichzeitig, dass „keine“ betriebsbedingte Betroffenheit der Wildkatze durch die Windenergieanlagen nachgewiesen sei. Tatsächlich gibt es dazu (absichtlich?) noch keine zuverlässigen wissenschaftlichen Untersuchungen.

03.05.2016

Stadtmarketing und Windräder

Analyse zur Attraktivität ist Makulatur

 

Die Analyse des Stadtmarketing aus 2014 hatte folgende Zielsetzung:

„Konkrete Gegebenheiten identifizieren, die Plettenberg attraktiv machen“

Die höchste Zustimmung hierzu erhielt diese Aussage:

„Eingebettet in schöne Landschaft“

 

Wollen wir dieses „Alleinstellungsmerkmal“ durch den Bau von 200m hohen Windrädern zerstören?

 

Waldfrevel auf der Hohen Molmert

 

PNE Wind AG misst Standorte der Windräder ein

 

23.04.2016 Obwohl die Planungen für die Konzentrationsflächen für Windenergie-Anlagen noch längst nicht abgeschlossen sind, werden offensichtlich vom selbsternannten Investor bereits „Nägel mit Köpfen“ gemacht!

 

Einige Jagdpächter bemerken seit einiger Zeit unangemeldete Aktivitäten in ihren Revieren, die häufig auch im Verlauf der Dunkelheit stattfinden.

Wanderer im Bereich der Hohen Molmert stellten überraschend fest, dass im Bereich der geplanten Konzentrationszone Markierungen angebracht wurden, die offensichtlich den Standort der vorgesehenen Windräder darstellen.

 

Wie einer der PNE-Bediensteten erklärte, wurde auch ein neues Gutachten zur Artenschutzprüfung im Bereich Hohe Molmert von PNE in Auftrag gegeben. Erstaunlicherweise ist es der gleiche Gutachter, der bereits für die Stadtverwaltung das erste Gutachten verfasste.

 

Es ergeben sich folgende Fragen:

  • Wird schutzwürdiges Wild vergrämt und Windenergie-sensible Vogelarten beim Bau ihrer Horste gestört damit „Harte Kriterien“ zum Artenschutz nicht angewendet werden können?
  • Wer erlaubt den Bediensteten von PNE-Wind AG das Betreten des Waldes zu kommerziellen Zwecken?
  • Was macht den Investor so sicher, den Zuschlag zu erhalten, dass er ein erneutes Gutachten zum Artenschutz auf eigenen Kosten erstellt und bereits Standorte der Windräder festlegt?

 

Hier die Antwort des Bürgermeisters

19.03.2016

Kosten und Nutzen einer WEA

Kosten:

Investitionskosten einer WEA mit einer Nennleistung von 3 MW :  ca. 5.200.000,- €

Betriebskosten:  ca. 2,55 ct/kWh

Kapitalkosten bei 22% Eigenkapital und 3,8% Zinsen  ca. 155.000 €/Jahr

Abschreibung (15 Jahre) :  ca. 350.000 € / Jahr

 

In NRW ergaben sich im Jahr 2014 für Windenergie 1523 „Volllaststunden“ für alle installierten WEA. Die erzeugte Stromarbeit beträgt mit diesem Wert 4.569 MWh. Wenn dieser Wert in die betriebswirtschaftliche Rechnung eingesetzt wird ergibt sich ein Verlust von ca. 160.000,- €

Zur Erzielung eines ausgeglichenen Ergebnisses würden ca. 2370 „Volllaststunden“ benötigt, zur Erzielung einer Rendite von 3% würden ca. 2550 „Volllaststunden“ benötigt. Diese Werte werden bisher nur „offshore“ erreicht.

Durch die anfallenden Verluste wird auch keine Gewerbesteuer fällig

Nutzen:

Der Nutzen für Investoren ist, wie die Vergangenheit zeigt, sehr unsicher weil er von der Windintensität und damit von der erzeugten Energie abhängig ist. Mehr und mehr gehen Investoren dazu über, die Anlagen an Betreiber zu überlassen, die damit das Risiko übernehmen.

Ein risikoloser Nutzen bietet sich nur für die Eigentümer der Grundstücke, welche an die Investoren verpachtet werden. Die Pacht betrug im Jahr 2013 ca. 0,52 €/kWh, das ergibt in unserem Fall: ca. 24.000,- € / Jahr

 

Wer bezahlt, und zwar jedes Jahr mehr?  Der Stromverbraucher!

Stellungnahmen zum Landesentwicklungsplan NRW

Plettenberg kuscht

Attendorn will selbst gestalten

Rat der Stadt Plettenberg oder die Sorgfaltspflicht eines ehrbaren Kaufmanns

 

Was halten Sie von einem Kaufmann, der eine Ware vermietet ohne zu wissen, welche Miete er dafür erzielt weil der Mieter nicht weiß, wieviel er dafür bezahlen kann? Sie würden den Kaufmann als naiv bezeichnen und den Mieter als durchtrieben!

Der Kaufmann erklärt Ihnen, dass er mit dem Mieter verwandt sei und das dieses „Geschäft“ schon irgendwie funktioniert. Jetzt fallen Ihnen schon andere Ausdrücke für den Kaufmann ein, ist doch gerade unter Verwandten die Streiterei in der Zukunft vorgegeben.

Wenn Sie wissen wollen, wie das funktionieren kann, fragen Sie die Ratsmitglieder von CDU, SPD, UWG und Grüne. Diese haben nämlich zugestimmt, Flächen an die Stadtwerke zu verpachten ohne zu wissen wieviel sie dafür erlösen werden und ob jemals eine Pacht bezahlt wird.

So geschehen bei der Ratssitzung am 26.01.2016 mit dem Beschluss zu Verpachtung von Waldflächen im Bereich der Hohen Molmert, auf denen zukünftig eventuell Windräder gebaut werden.

Sorgfaltspflicht ist anders definiert!

Windräder auf der Hohen Molmert

Virtueller Blick von der Gondel eines Windrades auf Plettenberg

 

Es ergibt sich ein herrlicher Blick über die bisher von Windrädern verschont gebliebene Berglandschaft.

Burg, Ohle, Eiringhausen, Eschen

Eschen, Krankenhaus, Holthausen

Holzhausen, Köbbinghausen

 

Köbbinghausen, Bremcke

Blickt man aus den hier ersichtlichen Wohnlagen in Richtung Hohe Molmert, sieht man die drehenden Flügel der Windanlage

 

Sollten sich die Wünsche der NRW-Landesregierung erfüllen, die zusätzliche Energiegewinnung in die Wälder zu verlegen, werden demnächst Windparks im Abstand von 1 bis 2 km auf diesen Bergen stehen.

Grenze der Lärmbelästigung in „allgemeinen Wohngebieten“

Grenze der Lärmbelästigung in „reinen Wohngebieten“

Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen (WEA)

14.08.2015

Moderne WEA erzeugen in Abhängigkeit von Windstärke und Windrichtung Geräuschemissionen. Dafür verantwortlich sind besonders die am Ende der Rotorblätter entstehenden Wirbelablösungen sowie weitere Verwirbelungen, die durch Kanten, Spalten und Verstrebungen entstehen. Die von der Luft umströmten Rotorblätter erzeugen ähnliche Geräusche wie die Flügel eines Flugzeugs.

Für moderne WEA werden Schalldrücke von 102 bis 106 dB(A) angegeben

Zum Vergleich:

0 bis 20 dB (A)                         Waldrauschen oder Flüstern

20 bis 40 dB (A)           Weckerticken, Computer-Ventilatoren

40 bis 60 dB (A)           normale Gesprächslautstärke

60 bis 80 dB (A)           lautes Gespräch, vorbeifahrendes Auto.

80 bis 100 dB (A)         Rasenmäher, vorbeifahrende LKWs, Motorsägen

100 bis 110 dB (A)        Kreissägen, Presslufthämmer, Musik in Diskotheken

über 120 dB (A)            startende Düsenflugzeuge in 100 m Abstand

 

Dieser Lärm pflanzt sich in alle Richtungen fort. Der Schalldruck nimmt mit jeder Verdopplung der Entfernung zur Quelle um ca. 6 dB(A) ab. Die tatsächlich auftretenden Werte können durch Windrichtung, Luftfeuchtigkeit oder topographische Gegebenheiten variieren.

Nach TA-Lärm ist sicherzustellen, dass die Geräuschimmissionen der WEA die nachstehenden Immissionsrichtwerte in den aufgeführten Gebieten nicht überschreiten.

Die erforderliche Entfernung zu WEA ist idealisiert berechnet und gilt für eine ungestörte Ausbreitung des Schalls.

(Zur Zeit sind keine Normen für hoch über dem Boden liegende Geräuschquellen vorhanden. Daher führen Ausbreitungsrechnungen nach der TA Lärm gemäß der DIN ISO 9613–2 vielen Fällen zu einer Unterschätzung der Geräuschbelastung des Umfeldes.)

 

 

 

Zumindest die nebenstehenden Ortsteile werden durch Lärm der Windräder während der Abend und Nachtstunden unzulässig belästigt weil der Schalldruck ist zu hoch ist !

WEA erzeugen auch Schall im niederfrequenten Bereich, den sogenannten Infraschall!

Als Infraschall werden Schallwellen bezeichnet, die so tief sind, dass sie vom menschlichen Ohr nicht mehr gehört werden können. Untersuchungen haben ergeben, dass die erzeugten Infraschallanteile im Immissionsbereich deutlich unterhalb der Hörschwelle des Menschen (d.h. unterhalb der 20 Hz) liegen.

Da tieffrequenter Schall Bestandteil des täglichen Lebens ist, wird jeder Mensch permanent dieser Einwirkung ausgesetzt. Darum wird auch in Bezug auf zusätzliche Schallquellen, die zudem dauerhaft einwirken, die Besorgnis geäußert, dass das Gehör sowie andere Organe direkt schädigen bzw. allgemeine Befindlichkeitsstörungen verursachen kann. So soll es sowohl zu physiologischen Veränderungen (Änderung der Hinströme, Vergrößerung der roten Blutkörperchen) als auch zu psychischen Reaktionen (Angst, Unsicherheit, Schlafstörungen) kommen können.

Vortrag zu Infraschall hier

Sich bewegender Schatten kann bei den Menschen Stress verursachen

Ausführlicher Bericht hier

02.08.2015  

Durch die sich drehenden Rotoren wird abhängig von den Lichtverhältnissen ein regelmäßiger Schatten geworfen. Die räumliche Wirkung des Schattenwurfes nimmt mit steigender Größe der WEA zu. Der jeweilige Schattenwurf innerhalb dieses möglichen Beschattungsbereiches ist natürlich abhängig vom tages- und jahreszeitlichen Sonnenstand. Aufgrund des unterschiedlichen Sonnenstandes zu verschiedenen Tageszeiten sind besonders in westlicher und östlicher Richtung zu einer WEA grundsätzlich große Schattenreichweiten möglich. Allerdings wird die Intensität des Schattens mit zunehmender Entfernung immer geringer, so dass auf der Basis wissenschaftlicher Untersuchungen eine “Belästigungsgrenze” aufgrund geringen Schattenkontrastes in einer Entfernung von etwa 1300 bis 1400 m vom WEA-Standort festgestellt werden konnte.

Die Abbildung zeigt den Bereich des Schattenwurfes für ein Windrad mit 140 m Gesamthöhe. In Plettenberg sind WEA mit 200 m Gesamthöhe geplant. Die Weite des hiesigen Schattenwurfes muss als mit dem Faktor 1,43 (200:140) multipliziert und nach Norden verlängert werden.

Eine ausgezeichnete Erklärung des Schattenwurfes findet man hier

 

Vom Schattenwurf könnten betroffen sein:

  • Naturschutzgebiet (FFH) Bommecketal
  • Gravinglöh

 

Abmessung der Wind-Energie-Anlagen (WEA)

  • Geplanter Standort: Hohe Molmert
  • Geplante Anlagen: 3 oder 4 Stück

 

 

Die Abmessungen eines Windrades:

  • Nabenhöhe: 135 m
  • Durchmesser des Rotors: 110 m
  • Gesamthöhe der WEA: 190 m 

      in Dingeringhausen beträgt die Gesamthöhe de Anlage "nur" 100 m

 

 

 

Fundament eines Windrades:

  • Durchmesser: 20 m
  • Dicke: ca. 2 m
  • benötigter Beton: ca. 600 m³ entsprechend ca. 1.200.000 kg

Für den Transport müssten 200 Fahrmischer (3-achsig) eingesetzt werden, wahrscheinlicher ist eine vorübergehend aufgebaute Betonmischanlage für alle geplanten Anlagen die dann 4.800 Tonnen Beton verarbeitet.

Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Plettenberg

Insgesamt werden vier Konzentrationszonen festgelegt:

 

 

Nr.

 

Name

 

Lage

Flächen

größe (ha)

Anteil Stadt‐

gebiet in %

1a

Lenneraum West‐Zentrum

Nördlich Ohle, westlich Eiringhausen, an der

Stadtgrenze zu Neuenrade

124,79

1,29

5

Landemert

Südöstliche Stadtgrenze

24,76

0,26

8

Hohe Molmert

Nordwestlich Holthausen, Südwestlich Pa‐

penkuhle

134,07

1,39

11

Kleinfläche Wüstung Höh

Südöstlich Grimminghausen

12,07

0,12

Summe

295,69

3,1

 

Wenn keine Verifizierung der windenergiesensiblen Arten gelingt, würden die potentiellen Konzentrationszonen um folgende Flächen ergänzt:

 

 

Nr.

 

Name

 

Lage

Flächen

größe (ha)

Anteil Stadt‐

gebiet in %

4

Plattberg

Nordwestlich Landemert, östlich Oesterhammer, an der Stadtgrenze zu At‐ tendorn

253,88

2,63

7

Bauckhahn

Nordöstlich Dingeringhausen

12,6

0,13

Summe potenzielle Konzentrationszonen

266,48

2,8

Summe Konzentrationszonen

295,69

3,1

Gesamtsumme

562,17

5,9

            Weitere Informationen hier

Macht der Infraschall von Windkraftanlagen krank ?

Windkraftanlagen schädigen durch Lärm, Schattenwurf und Infraschall die Gesundheit.

Unter Infraschall versteht man unhörbare Luftschwingungen mit sehr tiefen Frequenzen. Studien belegen, dass starke Gesundheitsschäden zu erwarten sind, da Bürger dem Infraschall permanent ausgesetzt sind. Infraschall kann führen zu:

  • Schlafstörungen
  • Kopfschmerzen
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Tinitus
  • Migräne
  • Schwindelgefühlen
  • Übelkeit
  • Beeinträchtigungen der Herzfrequenz
  • Reizbarkeit
  • Gedächtnisproblemen
  • Angstzuständen 

        Links zum Thema hier und hier

Drehfunkfeuer verhindert u.U. den Bau von Windenergieanlagen

 

 

 

 

 

Das Drehfunkfeuer Germinghausen befindet sich auf 541m ü.NN.

 

Überschreitet eine geplante Windanlage im Umkreis von 15km die Gesamthöhe, dh. bis zur obersten Spitze des Flügels, von 593 m ü.NN wird die Genehmigung zum Bau wahrscheinlich nicht erteilt.

 

Fragen und Antworten zu Windenergieanlagen und Dtrehfunkfeuern hier

Schutzbereich für Funkfeuer.pdf
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INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRTORGANISATION -ICAO EUR DOC 015 - DFS Deutsche Flugsicherung

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